PKW- und Zweirad-Führerscheine

Wir schulen dich in allen Fahrzeugklassen!

Auto
Motorrad und Roller
Hier geht’s zum Führerschein!

Überzeugt?
na Dann los!

Klasse Mofa
an arrow pointing down

Für die Mofa-Prüfbescheinigung musst du mindestens 15 Jahre alt sein. 3-4 Monate vor deinen 15. Geburtstag kannst du mit der Ausbildung beginnen und 6 Wochen vorher die theoretische Prüfung antreten. Mit mindestens einer Doppelstunde musst du dem Fahrlehrer deine Fahrtüchtigkeit unter Beweis stellen. Nach Aushändigung der Prüfbescheinigung darfst du z.B. Roller oder andere einspurige Kraftfahrzeuge bis maximal 25 km/h fahren.

Klasse BE
an arrow pointing down

Die Klasse BE ist eine Erweiterung zur Klasse B, die es erlaubt jeden beliebigen Anhänger mitzuführen. Dabei darf jeweils das Zugfahrzeug und der Anhänger 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Für die Fahrerlaubnis Klasse BE muss keine Theorieprüfung abgelegt werden.

Aufbauseminar
an arrow pointing down

Jeder, der in der Probezeit durch einen Verkehrsverstoß einen Punkt in Flensburg erhält, wird vom Straßenverkehrsamt verpflichtet ein Aufbauseminar innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitraums zu absolvieren. Dieses Aufbauseminar kannst du bei uns absolvieren. Das Seminar besteht aus 4 Sitzungen à 135 Minuten. Zwischen der 1. und der 2. Sitzung wird eine Fahrprobe angeordnet. Die Kursdauer beträgt 2 bis 4 Wochen. Wer seine Teilnahmebescheinigung nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt einreicht, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Probezeit wird automatisch um weitere 2 Jahre verlängert. Somit beträgt die Probezeit maximal 4 Jahre. Das Seminar kann nur mit mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmern durchgeführt werden.

Klasse B
an arrow pointing down

Hierzu zählen alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge (PKW/LKW), deren zulässige Gesamtmasse bis 3,5 t betragen. Anhänger dürfen mitgeführt werden, wobei folgende Auflagen gelten: zulässige Gesamtmasse von Zugmaschine und Anhänger maximal 3,5 t theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 18. Lebensjahres Seit dem 01.04.2021 ist es auch möglich, dass du den Führerschein der Klasse B/bF17 mit der Schlüsselzahl 197 absolvierst. Das bedeutet, dass du in der praktischen Ausbildung sowohl auf dem Schalt- wie auch auf dem Automatikgetriebe ausgebildet wirst. Auf dem Schaltwagen musst du mindestens 10 Praxisstunden und eine 15-minütige Testfahrt absolvieren. Ist die Testfahrt mit der Fahrlehrerin / dem Fahrlehrer erfolgreich, erhältst du eine Bescheinigung darüber. Die weitere Hauptausbildung sowie die abschließende praktische Prüfung durch den TÜV findet dann auf einem Automatikfahrzeug statt. Weitere Informationen gibt es bei uns vor Ort in den Filialen.

Klasse BF 17
an arrow pointing down

Den Führerschein kannst du bereits mit 17 Jahren machen, musst dann jedoch beim Fahren von einer Person begleitet werden. Dabei gelten folgende Voraussetzungen: das Mindestalter der begleitenden Person beträgt 30 Jahre sie muss mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins sein sie darf nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben pro Begleitperson musst du zusätzlich ca. 7,70 EUR beim StvA bezahlen dieser Führerschein ist in Deutschland und Österreich gültig die Gültigkeit beläuft sich auf max. 3 Monate nach dem 18. Geburtstag der Führerschein ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis Während der Begleitfahrt darf der Begleiter nicht unter Einfluss von berauschenden Mitteln oder Drogen stehen und die allgemeine Alkoholpromillegrenze von 0,5 Promille nicht erreichen. 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darfst du die theoretische und 1 Monat vorher die praktische Prüfung ablegen. Seit dem 01.04.2021 ist es auch möglich, dass du den Führerschein der Klasse B/bF17 mit der Schlüsselzahl 197 absolvierst. Das bedeutet, dass du in der praktischen Ausbildung sowohl auf dem Schalt- wie auch auf dem Automatikgetriebe ausgebildet wirst. Auf dem Schaltwagen musst du mindestens 10 Praxisstunden und eine 15-minütige Testfahrt absolvieren. Ist die Testfahrt mit der Fahrlehrerin / dem Fahrlehrer erfolgreich, erhältst du eine Bescheinigung darüber. Die weitere Hauptausbildung sowie die abschließende praktische Prüfung durch den TÜV findet dann auf einem Automatikfahrzeug statt. Weitere Informationen gibt es bei uns vor Ort in den Filialen.

Klasse A2
an arrow pointing down

Für die Klasse A2 beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Du darfst dann alle Motorräder ohne Hubraumbegrenzung bis 48 PS / 35 KW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg fahren. Auch hier gilt die Regelung, dass du 3 Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres die theoretische und 1 Monat vorher die praktische Prüfung machen kannst. Wer nach zweijährigen Vorbesitz der Klasse A1 auf A2 aufsteigen möchte, benötigt nur eine praktische Fahrerlaubnisprüfung (Prüfungsdauer: 40 Minuten). Wer nach zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 auf A aufsteigen möchte, benötigt ebenfalls nur eine praktische Fahrerlaubnisprüfung (Prüfungsdauer 40 Minuten).

Klasse A
an arrow pointing down

Das Einstiegsalter für die Zweirad-Führerscheinklasse A liegt bei 24 Jahre. Hier gibt es keine PS/KW- und Hubraumbegrenzung. 3 Monate vor Vollendung des 24. Lebensjahres kannst du die theoretische und 1 Monat vorher die praktische Prüfung ablegen. Wer nach zweijährigen Vorbesitz der Klasse A1 auf A2 aufsteigen möchte, benötigt nur eine praktische Fahrerlaubnisprüfung (Prüfungsdauer: 40 Minuten). Wer nach zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 auf A aufsteigen möchte, benötigt ebenfalls nur eine praktische Fahrerlaubnisprüfung (Prüfungsdauer 40 Minuten).

Klasse AM
an arrow pointing down

Mit Beginn des Jahres 2021 wurde das Mindestalter von 16 Jahren beim Erwerb der Führerscheinklasse AM heruntergesetzt auf 15 Jahre. Das heißt, man darf mit 15 Jahren nur in NRW fahren, bis man 16 Jahre alt ist und dann überall fahren. Zur Klasse AM zählen einspurige und mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h und bis maximal 50 ccm Hubraum, z.B. Roller. 3 Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres darfst du die theoretische und 1 Monat vorher die praktische Prüfung ablegen. Zusätzlich darfst du mit dem AM Führerschein noch dreirädrige Kraftfahrzeuge und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen. Alle dürfen eine maximal Geschwindigkeit von 45 km/h haben.

Fahrerschulung B196
an arrow pointing down

Die Fahrerschulung B196 ermöglicht die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge auf Basis der Klasse A1 mit relativ wenig Aufwand. Für die Fahrerschulung gibt es folgende Voraussetzungen: - Du musst seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und - mindestens 25 Jahre alt sein. Du musst bei der Fahrerschulung an 4 Zweirad-Theorieunterrichten teilnehmen sowie mindestens 5 Doppelstunden in der Praxis absolvieren. Bitte beachte: Bei den 5 Doppelstunden in der Praxis handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden. Solltest du das Fahrzeug nach den 5 Doppelstunden noch nicht sicher beherrschen können, fallen weitere Fahrstunden an. Bei der Fahrerschulung B196 musst du weder eine Theorieprüfung noch eine Praxisprüfung ablegen. Die Teilnahmebescheinigung wird erst ausgehändigt, wenn du das Schulungsfahrzeug sicher und ohne Bedenken beherrschst.

Klasse A1
an arrow pointing down

Für die Klasse A1 ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich. Du darfst maximal 125 ccm und 15 PS/11 KW fahren. Drei Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres darfst du die theoretische Prüfung ablegen und einen Monat vorher die praktische Prüfung. Wer nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 auf A2 aufsteigen möchte, benötigt nur eine praktische Fahrerlaubnisprüfung (Prüfungsdauer: 40 Minuten).

Egal ob auf 2
oder 4 Rädern!

Du lernst auf modernen und zuverlässigen Fahrzeugen!

Unsere Fahrzeuge sind optimal ausgestattet, zuverlässig und werden regelmäßig gewartet. Bei uns gibt es keine Überraschungen, sodass du dich voll und ganz auf deine Fahrstunde konzentrieren kannst.

VW Tiguan

VW T-Cross